Rechtsprechung
VG Magdeburg, 30.01.2018 - 4 A 666/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 11 Abs 3 S 1 Nr 2 BauNVO, § 11 Abs 3 S 2 BauNVO, § 30 Abs 1 BauGB
Keine Baugenehmigung für Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes wegen Verstoßes gegen landesplanerisches Zentrale-Orte-Konzept - rewis.io
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 30.01.2018 - 4 A 666/17
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2020 - 2 L 39/18
- BVerwG, 29.06.2021 - 4 B 20.20
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 10.11.2011 - 4 CN 9.10
Regionalplan Heilbronn-Franken 2020; Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg …
Auszug aus VG Magdeburg, 30.01.2018 - 4 A 666/17
Sie kann bereits auf der Ebene der Landesplanung einsetzen und - in unterschiedlicher Gestalt - mit der zentralörtlichen Gliederung verbunden werden (BVerwG, Urteil vom 10.11.2011 - 4 CN 9/10 -, BVerwGE 141, 144).Mit dem Konzept der regelhaften räumlichen Zuordnung des großflächigen Einzelhandels verfolgt der Plangeber den raumordnungsrechtlich legitimen Zweck, eine raumverträgliche Entwicklung des Einzelhandels nicht nur für die Bevölkerung, sondern auch für die Gemeinden insgesamt zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.11.2011, a. a. O.).
Der Plangeber darf sich - wie der Gesetzgeber - einer Typisierung bedienen und muss nicht jede denkbare Fallkonstellation in seine Regelung aufnehmen (BVerwG, Urteil vom 10.11.2011, a. a. O.).
- VGH Bayern, 14.12.2016 - 15 N 15.1201
Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Fehlende Anpassung an Ziele der Raumordnung
Auszug aus VG Magdeburg, 30.01.2018 - 4 A 666/17
So hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Zielfestlegung in Ziffer 5.3.1 des Bayerischen Landesentwicklungsprogramm vom 22.08.2013, nach dem Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte nur in Zentralen Orten ausgewiesen werden dürfen und Abweichungen jedenfalls für Projekte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1.200 m 2 außerhalb von Mittel- und Oberzentren und Grundzentren mit besonderen Versorgungsstrukturen nicht möglich sind, nicht beanstandet (vgl. BayVGH, Urteil vom 14.12.2016 - 15 N 15.1201 -, juris; Urteil vom 28.02.2017 - 15 N 15.2042 -, BauR 2018, 54). - VGH Bayern, 28.02.2017 - 15 N 15.2042
Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Sondergebietsfläche für großflächigen …
Auszug aus VG Magdeburg, 30.01.2018 - 4 A 666/17
So hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Zielfestlegung in Ziffer 5.3.1 des Bayerischen Landesentwicklungsprogramm vom 22.08.2013, nach dem Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte nur in Zentralen Orten ausgewiesen werden dürfen und Abweichungen jedenfalls für Projekte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1.200 m 2 außerhalb von Mittel- und Oberzentren und Grundzentren mit besonderen Versorgungsstrukturen nicht möglich sind, nicht beanstandet (vgl. BayVGH, Urteil vom 14.12.2016 - 15 N 15.1201 -, juris; Urteil vom 28.02.2017 - 15 N 15.2042 -, BauR 2018, 54). - BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche; …
Auszug aus VG Magdeburg, 30.01.2018 - 4 A 666/17
Bei dem Vorhaben der Klägerin handelt es sich aufgrund der Verkaufsfläche von mehr als 800 m 2 um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 10/04 -, BVerwGE 124, 364). - BVerwG, 09.07.2002 - 4 B 14.02
Regelvermutung der negativen Auswirkungen großflächiger Einzelhandelbetriebe i.S. …
Auszug aus VG Magdeburg, 30.01.2018 - 4 A 666/17
Eine atypische Fallgestaltung, aufgrund derer die Regelvermutung nach § 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO widerlegt werden könnte (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 09.07.2002 - 4 B 14/02 -, BauR 2002, 1825), liegt schon deshalb nicht vor, weil sich die negativen Auswirkungen auf die Raumordnung und Landesplanung bereits aus dem Widerspruch zum Konzept der Zentralen Orte ergeben.
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2020 - 2 L 39/18
Baugenehmigung für die Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes
Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit Urteil vom 30. Januar 2018 - 4 A 666/17 MD - abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, das Vorhaben der Klägerin sei mit §§ 29, 30 Abs. 1 BauGB und § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO nicht vereinbar.das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 30. Januar 2018 - 4 A 666/17 MD - zu ändern und den Beklagten unter Aufhebung seines Bescheides vom 23. März 2017 und des Widerspruchsbescheides des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 7. September 2017 zu verpflichten, die von ihr beantragte Baugenehmigung für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes am Standort D-Straße 7 in D-Stadt mit 1.400 m² Verkaufsfläche zu erteilen.
- BVerwG, 29.06.2021 - 4 B 20.20
Auslegung der landesplanerischen Zielfestsetzungen bei der Prüfung der …
Das Verwaltungsgericht hat die Frage in der Entscheidung vom 30. Januar 2018 - 4 A 666/17 MD - offengelassen (UA S. 9).